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10.04.2025
Publikation
Krankenhaus
Merkblatt
Beihilfe
Krankenhaus
(Stand: April 2025)
1. Unter welchen Voraussetzungen sind Krankenhausleistungen in zugelassenen Krankenhäusern (öffentlichen Kliniken) beihilfefähig?
Beihilfefähig sind gemäß § 26 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Aufwendungen in zugelassenen
Krankenhäusern nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für folgende Leistungen, die nach
dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vergütet
werden:
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vor- und nachstat...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 10.04.2025
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